Honorar


Privatgutachten

Honorar

Honorare für Privatgutachten werden frei nach Dienst- oder Werkvertragsrecht des BGB´s ausgehandelt. Grundlage dafür ist der § 612 Abs. 2 BGB für Dienstleistungen und der § 632 Abs. 2 BGB für Werksleistungen.

In der unten aufgeführten Tabelle werden allgemeingültige Pauschalhonorare aufgeführt, die sich nach dem Verkehrswert / Marktwert der Immobilie richten.



 

Wertermittlungen, bei denen Besonderheiten vorliegen, wie z.B. Erbbaurechte, Nießbrauch- und Wohnungsrechte, Baulasten oder sonstige Erschwernisse, werden pauschal mit 250,-€ auf das Grundhonorar angesetzt.

Die Kosten für die Einholung fehlender Unterlagen, wie z.B. aktuelle Grundbuch- oder Katasterangaben, Berechnungen der Flächen, Bauzeichnungen, etc. können dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt.

In der oben aufgeführten Tabelle sind Richwerte aufgeführt. Bitte sprechen Sie mich für Ihr persönliches Gutachten an.